Kosten und Kostenübernahme
Kosten bei Selbstzahlern
Am Ende eines jeden Monates bzw. zu Beginn des Folgemonates erhalten Sie eine Rechnung von mir, welche Sie entweder Bar, per Banküberweisung oder auch per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen können. Mehr Informationen zum Thema Kosten erhalten Sie bei Ihrem kostenlosen Erstgespräch.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Ab einem Pflegegrad I haben Sie einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ (dieser Entlastungsbetrag ist gleichbleibend bis Pflegegrad V). Ich rechne jeden Monat mit der Pflegekasse/Krankenkasse ab.
Kostenübernahme bei Privatversicherten
Als Privatversicherter treten Sie bei mir in Vorkasse. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse ein und erhalten so Ihr Geld zurück.
Ab wann bekomme ich einen Pflegegrad?
Ab wann eine Person einen Pflegegrad bekommt, obliegt den Krankenkassen/Pflegekassen. Wenden Sie sich dazu an ihre Krankenkasse/Pflegekasse und beantragen Sie einen Pflegerad. Die dazu benötigten Formulare und weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse/Pflegekasse.
